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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines


Bei DJ P.HAENDLER  handelt es sich nicht um eine Person, sondern um den Namen des  Unternehmens. 

 

DJ P.HAENDLER verpflichtet sich bei dem Engagement sich den ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch verhandelten Preis.

 

Folgende Grundausstattung und Leistungen sind im Preis inbegriffen:

 

  • Erstgespräch (kostenlose Serviceleistung) 

  • allgemeine Vorbereitung (z.B. Musik / Wunschlieder raussuchen und sortieren)

  • Auslagerung von Technik 

  • Bereitstellen von Licht- und Tontechnik

  • Mitnahme von Arbeitsgeräten (z.B. Laptop und Musikdatenträger)

  • Funkmikrofon:e für Moderation und Ausgestaltung Ihrer Feier

  • Auf- und Abbau

  • Einlagerung von Technik 

  • Reinigung und Wartung 

Auf Wunsch kannst du dir deine Grundausstattung mit folgenden Optionen erweitern:

 

  • Nebelmaschine 

  • Foboxy Fotobox mit Gutscheincode

  • Fotograf:in

  • Trauredner:in

  • Hüpfburg für Kinder 

  • Kutschfahrt

  • Höhenfeuerwerk

2.) Rücktritt vom Vertrag


Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden dann Ausfallkosten wie folgt berechnet:

bis 5 Monate vor dem Event 30% der Auftragssumme
bis 4 Monate vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 3 Monate vor dem Event 80% der Auftragssumme
bis 2 Monate vor dem Event 100 % der Auftragssumme

Sollte es nach Absagen seitens des Kunden zu einem Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens DJ P.HAENDLER ist nur möglich bei:

  • technisch bedingte Ausfälle

  • Krankheit, Unfall oder Tod

  • Interessenkonflikt zwischen beiden Vertragsparteien

  • Betriebsauflösung 
    In allen Fällen wird (außer bei Tod) durch DJ P.HAENDLER probiert gleichwertigen DJ-Ersatz zu stellen. 

     

3.) Haftung 


Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ P.HAENDLER verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt werden, haftet dafür der Veranstalter oder der Verursacher selber.


Im Falle eines entstandenen Schadens durch Gäste hat die Bekanntgabe der Personalien des Verantwortlichen unverzüglich und wahrheitsgemäß zu erfolgen. 


Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

4.) Zahlung 


Akzeptiert wird: Barzahlung, Kartenzahlung, PayPal oder Überweisung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung direkt beim DJ.

Mit Abschluss einer Buchung wird die Hälfte der vereinbarten DJ-Gage als Anzahlung fällig.


Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden.


Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage.

5.) Verpflegung / Getränke / Spesen


Anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

6.) Parkplatz / Zufahrt 


Für das Ein-/ und Ausladen der Anlage/des Equipments ist für eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größeren Distanzen zum Auftrittsort ist für das Ein- und Ausladen ein Helfer vom Veranstalter zu stellen.

Wünschenswert ist ein PKW-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes.

7.) Gema-Gebühren


Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

8.) Angebot


Der Dienstleister, P.H. - Event und Hochzeits DJ, erstellt auf Kundenwunsch einen Kostenvoranschlag, der nach 10 Tagen seine Gültigkeit verliert. Bis dahin ist selbstverständlich dein Wunschdatum reserviert. Nach Ablauf der 14 Tage muss dieser bei Bedarf neu angefordert werden.

9.) Unverbindliche Reservierung


Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich!


Mündliche oder schriftliche E-Mail Zusagen ohne eine Buchung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.

10.) Musikauswahl


Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über unseren Musikwunschbogen darf sich der Veranstalter die musikalische Grundgestaltung mit entscheiden. Musikwünsche sind gerne während der Veranstaltung erwünscht. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf, er spielt beispielsweise leise Hintergrundmusik ab.

11.) Besonderheiten am Veranstaltungsort 

a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu bezahlen. Der Arbeitsplatz des DJ's muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

12.) Vertragsabschluss


Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, sofern der Kostenvoranschlag digital, über einen dafür vorgesehenden Button, akzeptiert wird. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

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